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Ausbildung zur Begleithundeprüfung

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Bewertungsblatt BGH 1-3 ab 2017
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Prüfungsordnung BGH 1-3 ab 2017
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Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in Vereinen der FCI eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z.B.  Agility,  ObedienceVPG , Turnierhundsport(THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der  Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangen- heitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschen- gruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

 


Ausbildung zum Vielseitigkeitssport

Wir bieten VIELSEITIGKEITSSPORT an.

 

 

Dieser besteht aus - FÄHRTENARBEIT - UNTERORDNUNG - SCHUTZDIENST -

 

 

FÄHRTENARBEIT

Nach erfolgreich absolvierter Begleithundeprüfung kann sich der Hundeführer entscheiden, ob es ihm Spaß macht und der Hund die optimale Nasenveranlagung hat, um als reiner Fährtenhund oder in allen drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ausgebildet werden soll. Beginnen wir mit der "Fährtenarbeit" generell.
Zunächst legt man selbst eine "Fährte", und zwar als Gerade und am Ende legt man "Leckerchen" oder ein dem Hund gehörendes Spielzeug ab. Auf jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfolgserlebnis für den Hund verbunden sein.
Beim Legen darf er übrigens zuschauen, damit stimuliert man ihn (da man die Fährte selbst legt, lässt man ihn zurück - er verfolgt wachsam sein "Herrchen"). Im Verlauf des Trainings legt man dann Wellenlinien, rechte oder auch spitze Winkel und mehrere Gegenstände auf eine Fährte, die der Hund auffinden soll und schafft er es, wird er gebührend gelobt. Hier gibt es dann später "richtige Profis", die noch nach drei Stunden und unabhängig von der Witterung fast 2 km lange Fährten verfolgen und alle ausgelegten winzigen Gegenständen finden.

TRAINING AUF VIELSEITIGKEITSPRÜFUNGEN

Zum Bereich der Vielseitigkeitsprüfung gehört, wie gerade angesprochen, die Fährtenarbeit (diese Anforderungen liegen dann beginnend bei Fährten von 400 - 800 Schritten und maximal 3 Gegenständen auf der Fährte), dazu kommen noch Unterordnung und Schutzdienst.
Zur Unterordnung gehören auch hier wieder die allseits bekannten Übungen Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Ablegen in Verbindung mit Herankommen, das Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde und im Sprung über eine Hürde, später sogar zusätzlich über eine Kletterwand, das Voraussenden mit Hinlegen, das Ablegen unter Ablenkung sowie die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit zu erlernen.

Wir nennen die dritte Abteilung "Schutzdienst" auch gern Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.

Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutz der Helfer um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.